AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft für elektronische Tanzmusik mbH als Veranstalter des Festivals Burning Beach
I. Kontakt des Veranstalters und Vertragspartners
Gesellschaft für elektronische Tanzmusik mbH
Am Altenbach 7
91341 Röttenbach
Handelsregister: Amtsgericht Fürth – HRB20828
(im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet)
Vertreten durch die Geschäftsführer Michael Kertes und Malte Schäfer
Kontakt per Mail zum Festival Burning Beach: burningbeach@get-mbh.de
Kontakt per Mail zu allgemeinen Fragen: office@kingline.de
Kontakt per Telefon zum Festival und allgemeinen Fragen: 09195-93925-0
Hinweis: Unteraufgaben werden z.T. von der Gesellschafterin Kingline GmbH, deren Gesellschafterin Kingline Group GmbH und deren Tochterunternehmen bearbeitet. Die Firmengruppe wird z.T. gemeinschaftlich tätig. Daher ist es korrekt, dass hier z.T. die Domain der Kingline Gruppe angegeben wird.
II. Geltungsbereich und Anwendungsbereich
- Die AGB sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Ticketkauf auf der Website der Veranstaltung „Burning Beach“ abgeschlossen wird.
- Die AGB legen den rechtlichen Rahmen zwischen dem Käufer des Tickets bzw. der Besucher (nachfolgend „Käufer“ sowie „Besucher“) der Veranstaltung „Burning Beach“ und dem Veranstalter fest. Sind mehrere AGB, z.B. von Vertragspartnern, einschlägig, und widersprechen sich diese Inhalte, so finden die AGB des Veranstalters vorrangige Berücksichtigung.
- Mit Kauf des Tickets wird ein Veranstaltungsvertrag zwischen Käufer/Besucher und Veranstalter, hier als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB tätig, abgeschlossen.
- Der Käufer kann als Verbraucher und als Unternehmer auftreten. In beiden Fällen gelten diese AGB. Die Eigenschaft als Verbraucher richtet sich nach § 13 BGB.
- Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher – sei es ein Kaufvertrag über das Ticket, einen Mietvertrag über einen PKW-Stellplatz, ein Camping-Ticket, ein Mietvertrag über die Nutzung eines Schließfachs oder jede andere Vertragsart – ist die Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Der Käufer erwirbt das Recht, die Veranstaltung zu besuchen.
- Der Käufer/Benutzer ist verpflichtet, alle weiteren Regeln, die im Rahmen des Kaufs und Besuchs erforderlich sind oder vom Veranstalter auf der Website veröffentlicht werden, zu berücksichtigen. Respektvoller Umgang unter den Käufern/Besuchern ist eine Grundvoraussetzung.
- Bietet der Käufer das Ticket einer anderen Person an und besucht diese das Festival, gelten diese Regelungen auch zwischen dem Besucher und dem Veranstalter.
III. Weitere Vertragsabschlüsse
1. PKW-Stellplatz
a) Bei Anreise per PKW und Nutzung der angebotenen PKW-Stellplatzmöglichkeit wird ein Mietvertrag über einen beliebigen, nicht näher zu definierenden, PKW-Stellplatz geschlossen und es ist eine Parkplatzgebühr i.H.v. 5,00 Euro zu entrichten.
b) Für die Dauer des Mietvertrags gilt der Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit desselben. Vielmehr dauert der Mietvertrag für den Zeitraum der Nutzung an. Rückerstattungen sind ausgeschlossen, es gilt § 537 BGB.
c) Der Stellplatz wird dem Käufer/Besucher lediglich überlassen. Das Fahrzeug zu be-/überwachen, zu verwahren oder andere Dienstleistungen sind nicht Vertragsbestandteil und begründen keine Haftung durch den Veranstalter.
d) Es gilt die StVO.
2. Camping-Ticket
a) Sofern ein Camping-Ticket erworben wird, gelten die entsprechenden Regelungen zum Camping vor Ort.
b) Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder defekte Gegenstände des Käufers/Besuchers im Rahmen des Vertrags, insbesondere nicht beim Aufenthalt auf dem Camping-Gelände.
3. Schließfach-Nutzung
a) Wird ein Schließfach angeboten und ein solches vom Käufer/Besucher genutzt, gilt damit ein Mietvertrag über ein beliebiges, nicht näher zu definierendes Schließfach als abgeschlossen.
b) Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder defekte Gegenstände des Käufers/Besuchers im Rahmen der Schließfach-Nutzung.
IV. Vertragsschluss
1. Die Bestellung erfolgt auf der Website des Veranstalters (derzeit https://burningbeach.de). Sofern eine Registrierung erforderlich ist, darf das Passwort nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Fall der Weitergabe haftet der Käufer/Besucher, von dessen Registrierung ein Dritter Gebrauch macht, für diese Bestellung.
2. Das Angebot wird vom Käufer/Besucher erstellt, indem er die gewünschte Veranstaltung auswählt, seine persönlichen Daten eingibt und den entsprechenden Button gem. § 312 j Abs. 3 BGB betätigt.
3. Das Angebot gilt mit Versand einer Buchungsbestätigung oder dem Versand der Tickets als angenommen.
4. Für den Ticketkauf nutzt der Veranstalter die Dienstleistung des Anbieters TicketPAY Europe GmbH (im Folgenden „Ticketpay“) und der Käufer/Besucher wird auf die Website von Ticketpay weitergeleitet. Die AGB des Dienstleisters Ticketpay finden zusätzlich Anwendung.
5. Ticketpay handelt im Namen und auf Rechnung des Veranstalters und wird nicht Vertragspartner beim Ticketkauf zwischen Veranstalter und Käufer/Besucher.
6. Alle Preisangaben beinhalten die gesetzliche MwSt.
7. Zahlungsmöglichkeiten sind: SEPA-Lastschrift, Klarna, Paypal.
8. Das Ticket wird ausschließlich als E-Ticket per Mail versendet.
V. Änderungen durch den Veranstalter
1. Stornierungsmöglichkeit
a) Bei Verstoß gegen vom Veranstalter vorgegebene Bedingungen darf der Veranstalter die Bestellung stornieren bzw. einseitig vom Vertrag zurücktreten.
b)Die Stornierung kann ausdrücklich oder konkludent, z.B. durch Gutschrift des Kaufbetrags, erfolgen.
2. Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistung
a) Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf, den Inhalt und den Ort der Veranstaltung frühzeitig oder kurzfristig zu ändern.
b) Im Falle einer Änderung trägt der Veranstalter die Verantwortung für gleichwertigen Ersatz, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist.
c) Bleibt der Kern der Veranstaltung als solche bestehen, begründen vereinzelte Änderungen kein Recht zur Rückgabe, Stornierung oder Erstattung der Tickets.
d) Änderungen werden auf der Website (https://burningbeach.de) und den Social-Media-Kanälen bekannt gegebenen.
3. Terminverlegung
a) Der Veranstalter kann die Veranstaltung in zeitlicher Hinsicht verlegen, sofern eine Durchführung zum geplanten Zeitpunkt unmöglich oder unzumutbar ist.
b) Ein etwaiger Rückerstattungsanspruch bleibt in Höhe des Nennwerts und bis zum Veranstaltungstermin bestehen.
c) Weitere Ansprüche werden ausgeschlossen.
4. Witterungsumstände
a) Gewöhnliche Veränderungen in der Witterung beeinträchtigen die Durchführung der Veranstaltung nicht.
b) Stehen solche Witterungsumstände statt, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit eines Käufers/Besuchers, Künstlers, Personals oder anderer Menschen gefährdet, steht es dem Veranstalter frei, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder abzubrechen.
5. Höhere Gewalt
a) In Fällen, in denen höhere Gewalt die Möglichkeiten des Veranstalters einschränkt, ist die Haftung ausgeschlossen und der Veranstalter von den Leistungspflichten befreit.
b) Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, von außen kommendes und unabwendbares Ereignis, das selbst durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden kann. Beispiele sind Naturkatastrophen (Erdbeben), Kriege, Pandemien oder plötzliche Streiks, die die Vertragserfüllung unmöglich machen.
VI. Widerruf und Rückgabe
a) Für den Kauf von Veranstaltungstickets werden Rückgaben und Reklamationen ausgeschlossen.
b) Das Widerrufsrecht ist gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
VII. Pflichten und Haftung des Käufers/Besuchers
1. Der Besucher verpflichtet sich, die Tickets eigenverantwortlich mitzuführen, aufzubewahren und nach Bedarf vorzuzeigen.
2. Sofern angegeben ist, dass die Tickets personalisiert werden, ist nur derjenige Käufer gleichzeitig berechtigter Besucher, der die Tickets auf seinen Namen erworben hat. Stimmen die Daten nicht überein ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie den AGB von Ticketpay.
3. Erwirbt ein Käufer ein Ticket zu einem ermäßigten Preis, so hat er den entsprechenden Nachweis zur Ermäßigung mitzuführen und unaufgefordert bei den Zugangskontrollen vorzuzeigen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so darf der Veranstalter den Vertrag anfechten.
4. Der Käufer/Besucher erwirbt die Tickets zum privaten Gebrauch und darf sie nicht gewerbsmäßig, vor allem nicht unmittelbar bevor und während der Veranstaltung, verkaufen.
5. Tickets dürfen nicht verändert oder vervielfältigt werden.
6. Jeglicher Verstoß nach VII 4. und 5. dieser AGB führt zum Ausschluss von der Veranstaltung und zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro pro Ticket, das verändert, kopiert oder vervielfältigt wurde.
7. Käufer/Besucher haben sich stets ordnungsgemäß und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu verhalten. Andere Käufer/Besucher dürfen nicht in rechtswidriger Weise gestört werden.
8. Begeht ein Käufer/Besucher eine Straftat, wird der Käufer/Besucher des Geländes verwiesen und das Verhalten wird bei den Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
9. Sofern Dritte Ansprüche gegenüber dem Veranstalter erheben und diese auf das pflichtwidrige Verhalten des Käufers/Besuchers zurückzuführen ist, hat der Käufer/Besucher den Veranstalter von jeglicher Haftung zu befreien. In diesen Fällen wird der Veranstalter von der Haftung befreit.
10. Der Käufer/Besucher darf zu keiner Zeit auf dem Gelände verbotene Gegenstände bei sich führen oder diese nutzen. Dies betrifft:
-
- Drogen und Rauschmittel jeglicher Art sowie Shishas
- Größere Taschen oder Rucksäcke
- Getränke und Speisen
- Laternen, Laserpointer, Fackeln, Konfettikanonen, Bengalos und Pyrotechnik
- Tiere
- Sperrige Gegenstände (davon ausgenommen Gegenstände, die zum Camping objektiv und nach den üblichen Gewohnheiten des Campings benötigt werden)
- Getränkeverpackungen
- Glas, insb. Trinkgläser und Flaschen
- Politische oder religiöse Gegenstände
- Waffen aller Art (auch im technischen Sinne)
- Megaphone und Vuvuzelas
- Drohnen
- Grillanzünder, Trockeneis, Spritius, Benzin und andere brennbare Flüssigkeiten (dies betrifft auch Deo- und Haarspray)
- Autobatterien
- Alle sonstigen gefährlichen Gegenstände
11. Verbotene Gegenstände werden vom Veranstalter in Besitz genommen und vorübergehend verwahrt und an örtliche Behörden oder die Polizei übergeben. Eine Entsorgung ist nicht ausgeschlossen.
12. Entsteht dem Veranstalter durch ein Verhalten des Käufers/Besuchers ein Schaden, so steht es dem Veranstalter frei, gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Käufer/Besucher geltend zu machen.
VIII. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
1. Zum Recht am eigenen Bild und etwaig entsprechenden Persönlichkeitsrechten sowie dem Umgang mit persönlichen Daten siehe die Datenschutzerklärung (https://burningbeach.de/datenschutzerklaerung-2/).
2. Das Aufnehmen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken ist erlaubt, wobei Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren sind.
3. Professionelle, insbesondere gewerbliche, Aufnahmen sind strengstens verboten.
4. Wird gegen eine dieser Vorgaben verstoßen, steht es dem Veranstalter zu, den Besucher vom Gelände zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen.
IX. Haftung des Veranstalters
1. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
2. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für verlorene, beschädigte, gestohlene oder abhanden gekommene Gegenstände.
3. Der Veranstaltet haftet nicht für Beschädigungen oder Verluste, die aus der Natur des Veranstaltungsorts und der Umgebung herrühren und weist explizit darauf hin, dass solche Beschädigungen und Verluste entstehen können.
4. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschwiegen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Käufer/Besucher regelmäßig vertrauen dürfen oder wenn es sich um ein allein vom Veranstalter zu beherrschendes Risiko handelt.
5. Bei schuldhaften Pflichtverletzungen oder aus sonstigen Rechtsgründen entstehenden Ansprüchen auf Schadensersatz wird die Haftung des Veranstalters nach § 309 Nr. 7b BGB beschränkt.
6. Die Mängelhaftung ist in Fällen, in denen der Veranstalter den Mangel nicht zu vertreten hat, ausgeschlossen.
7. Gleiche Regelungen gelten für die Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen und Vertreter des Veranstalters.
8. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
X. Gesundheit und Jugendschutz
1. Es gelten die rechtlichen Vorschriften zum Jugendschutz. Diese sind von Käufern/Besuchern zu berücksichtigen.
2. Käufern/Besuchern ist bewusst, dass die Lautstärke dem Veranstaltungszweck entsprechend hoch ist und dies gesundheitliche Gefahren und gesundheitliche Schäden verursachen kann.
3. Es wird empfohlen, Hilfsmittel wie Ohrstöpsel oder Gehörschutzkopfhörer mitzuführen.
4. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solche bereitzustellen.
XI. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Schlichtung
1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.
3. Gerichtsstand ist das Gericht am Sitz des Veranstalters.
4. Zur Streitbeilegung wird auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission verwiesen. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können uns unter unserer E-Mail-Adresse Projekt_BurningBeach@kingline.de
XII. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
2. Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so gilt der rechtliche Inhalt, der der unwirksamen Klausel am nächsten kommt und wirksam ist.